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NEUES BEI DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG Seit 1. Mai 2006 gilt in Deutschland die Neufassung des §2 Absatz 3a der StVO. Seit dem gilt:„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenanlage.“ Um stets sicher zu fahren und ein mögliches Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend der Jahreszeit auf Sommer- bzw. Winterreifen umrüsten. Wir beraten Sie gerne, denn für Ihre Fahrzeugbereifung können wir Ihnen immer ein pfundiges Angebot machen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich ein Angebot geben. Egal welche Fahrzeugmarke Sie fahren, unsere Angebote sind immer top !
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